Der Wert Ihrer Schönheit

Vertrauen und Ehrlichkeit bilden die Basis für unsere Arbeit. Dies spiegelt sich auch in unseren Preisangaben wider: Wir nennen Ihnen Endpreise.

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo, Di, Do 08.00 Uhr – 13.00 Uhr
  14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mi, Fr 08.00 Uhr – 14.00 Uhr
   

Klarheit von Anfang an.

Transparente Preise & Leistungen

Die Endpreise beinhalten Mehrwertsteuer, Anästhesie, Material und OP-Nutzung. So wissen Sie genau, was auf Sie zukommt. Lediglich die Übernachtungskosten bei stationären Eingriffen werden direkt mit der Klinik abgerechnet.

Zu allen Behandlungen und Operationen beraten wir Sie bei AMOSARO in Rosenheim. Bei ästhetischen (schönheitschirurgischen) Operationen oder Therapien gilt diese Beratung als ärztliche Leistung und ist daher gebührenpflichtig; wir berechnen dafür einmalig 50 €.

Die Gesprächsleistung für Privatpatienten mit medizinischer Indikation (also bei Problemen, die über rein kosmetische Anliegen hinausgehen) rechnen wir über die private Krankenversicherung ab. Bei gesetzlich versicherten Patienten mit medizinischer Indikation fällt eine einmalige Gebühr von 20 € an, da wir mit diesen Krankenversicherungen nicht direkt abrechnen können.

Wer behandelt Sie?

Alle ästhetischen Operationen und Behandlungen sowie Operationen bei privat- oder zusatzversicherten Patienten mit Chefarztbehandlung leistet Dr. Sandweg persönlich.

Ihre Krankenkasse übernimmt keine Kosten für eine Chefarztbehandlung? Sie können sich trotzdem von Dr. Sandweg operieren lassen: einfach eine Wahlleistungsvereinbarung abschließen.


Wie können Sie bezahlen?

Gerne bar oder mit EC-Karte direkt in der Praxis. Eine terminierte Überweisung ist bei größeren Operationen natürlich auch möglich.


Wann ist die Zahlung fällig?

Ästhetische Behandlungen und die Gebühr für die Beratung sind am Tag der Leistung zu bezahlen.

Bei schönheitschirurgischen Operationen ist eine Bereitstellungsgebühr von 250 € zu begleichen, die innerhalb von zehn Tagen nach der Zusage für die OP bei uns eingegangen sein muss. Diese Gebühr wird natürlich mit der Summe der Behandlung verrechnet. Die Kosten für individuelle Wahlleistungsvereinbarungen oder Honorare für ästhetische Eingriffe sind bis zwei Wochen vor der Operation entweder ganz oder zumindest zu 50 % zu leisten. Sie können mit uns eine Ratenzahlung vereinbaren.

Mehr zur Ratenzahlung und Finanzierung





Wir sind für Sie da